Schiedsstelle
Außergerichtliche Schlichtung | neutral, kompetent und kostenfrei für den Verbraucher
Streit zwischen Verbraucher und Kfz-Betrieb? Die Kfz-Schiedsstelle kann helfen!
Was ist eine Kfz-Schiedsstelle?
Eine Kfz-Schiedsstelle ist eine freiwillige und branchenspezifische Institution des Kfz-Gewerbes für den Verbraucherschutz. Kunden können ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben unserer Innung bei Serviceleistungen und beim Gebrauchtwagenkauf (Ausnahme: Kaufpreis) überprüfen lassen. Das Verfahren ist zeitsparend, unbürokratisch und für die beteiligten Parteien kostenfrei. Nach dem Schiedsspruch steht der Klageweg noch offen – allerdings mit ungewissem Ausgang und verbunden mit einem gewissen Kostenrisiko für beide Parteien. Allein schon aus diesem Grunde sollten Verbraucher immer darauf achten, wem sie ihr Fahrzeug zur Reparatur anvertrauen oder bei wem Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen. Unsere Mitgliedsbetriebe.
Mit welchen Streitfällen befassen sich Kfz-Schiedsstellen?
Im Servicebereich geht es im Wesentlichen um nicht nachvollziehbare oder aus Kundensicht zu hohe Werkstattrechnungen. Die Schiedsstelle kann auch angerufen werden, wenn der Kunde überprüfen will, ob unsachgemäße oder nicht beauftragte Arbeiten vorliegen. Im Gebrauchtwagenhandel werden Beschwerden über technische Fahrzeugmängel und über die Reparatur von Unfallschäden und Laufleistungen geschlichtet. Fast keine Bedeutung haben fehlerhaft angegebene Gesamtfahrleistungen. Ausgeschlossen von der Schlichtung sind Auseinandersetzungen über den Gebrauchtwagenpreis, den Verkauf von Neuwagen und von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Keine Chance haben auch Streitigkeiten, die bereits bei Gericht anhängig sind.
Wer schlichtet bzw. entscheidet überhaupt?
Letztendlich entscheidet die Schiedskommission unter der Leitung eines zum Richteramt befähigten Vorsitzenden. Der Schiedskommission gehören weiterhin ein Vertreter des ADAC, ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand, ein Sachverständiger des TÜV SÜD und ein Innungsvertreter an.
Wie wird ein Schiedsverfahren auf den Weg gebracht?
In den allermeisten Fällen einigen sich Verbraucher und Kfz-Betriebe ohne Einschaltung einer Kfz-Schiedsstelle. Falls es zu keiner Einigung kommt, können sich Verbraucher und auch Kfz-Betriebe mit einem sogenannten Schiedsantrag an die Kfz-Schiedsstelle wenden. Und das rechtzeitig, damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren. Rechtzeitig bedeutet: bei Reparaturaufträgen nach Kenntnis des Streits, in Garantiefällen spätestens acht Tage nach Ablauf der Frist, in allen anderen Fällen spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Übergabe des Fahrzeugs. Mit dem Einreichen des Antrags wird die Verjährung der Ansprüche für die Dauer des Verfahrens ausgesetzt.
Welche Kfz-Schiedsstelle ist für mich zuständig?
In Deutschland gibt es über 100 Kfz-Schiedsstellen. Örtlich zuständig ist immer die Schiedsstelle der Kfz-Innung, der der Kfz-Betrieb angehört. In der Region Stuttgart ist das im weitaus überwiegenden Fall die Schiedsstelle der Kfz-Innung Region Stuttgart mit über 700 Mitgliedsbetrieben. Im Fall der Fälle können Sie auf unseren Internetseiten jederzeit überprüfen, ob ein Kfz-Betrieb Mitglied unserer Innung ist. Wenn ja, ist alles gut, dann sprechen Sie uns an. Wenn ihr Kfz-Betrieb dort nicht gelistet ist, aber seinen Geschäftssitz in unserem Innungsbezirk hat, ist dieser Betrieb kein Mitglied unserer Innung. Dann können wir auch nicht tätig werden. Wenn ihr Kfz-Betrieb seinen Geschäftssitz außerhalb unseres Innungsbezirkes hat, können Sie unter www.kfz-schiedsstellen.de die regional zuständige Kfz-Schiedsstelle recherchieren. Dort können Sie dann auch nachfragen, ob und in welcher Innung ihr Kfz-Betrieb Mitglied ist. Ausschlaggebend für die jeweils örtlich zuständige Kfz-Schiedsstelle ist immer der Geschäftssitz des Autohauses oder der Kfz-Werkstatt.
Downloads und Formulare
- Schiedsantrag zur Beilegung von Streitigkeiten aus Werkstattvertrag
- Schiedsantrag zur Beilegung von Streitigkeiten aus Gebrauchtwagenkauf
Kontakt
Klementina Hafke
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter Telefon 0711 782399-21
Per E-Mail jederzeit unter schiedsstelle@kfz-innung-stuttgart.de