Gesellenprüfungen
Teil 1 und Teil 2
Die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Region Stuttgart ist ermächtigt, Gesellenprüfungen im Beruf Kfz-Mechatroniker - für alle Schwerpunkte - abzunehmen. In unserem Innungsbezirk legen jedes Jahr ca. 900 - 1000 Prüflinge ihre Prüfung ab (Teil 1 und/oder Teil 2).
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen rund um die anstehenden oder laufenden Prüfungen (siehe Reiter links).
Ihre Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Gesellenprüfungen:
Jörg Pietsch
Telefon: 0711 782399-14
E-Mail: joerg.pietsch@kfz-innung-stuttgart.de
Andrea Wolf
Telefon: 0711 782399-15
E-Mail: andrea.wolf@kfz-innung-stuttgart.de
Gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung
Im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker schreibt die Ausbildungsverordnung eine gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung vor.
Bei dieser Prüfungsform werden die Ergebnisse der Zwischenprüfung mit einem Anteil von 35% angerechnet. Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung wird damit in zwei zeitlich auseinander fallende Teile gegliedert:
- die Zwischenprüfung (Teil 1) nach etwa 24 Monaten
- die eigentliche Gesellen- bzw. Abschlussprüfung (Teil 2) am Ende der Ausbildungszeit
Da die Zwischenprüfung somit der 1. Teil der Gesellenprüfung ist, muss schon zu diesem Prüfungsteil ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Zum 2. Teil erfolgt dann ein weiteres Zulassungsverfahren.
In Fällen, in denen die Auszubildenden eine verkürzte Lehrzeit absolvieren bzw. vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden, können Teil 1 und Teil 2 am Ende der Ausbildungszeit zusammen abgelegt werden.
Eine Wiederholungsprüfung ist erst nach Abschluss beider Teile möglich.
Vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung
Es gibt verschiedene Gründe, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auf gemeinsamen Antrag der Vertragsparteien ist die zuständige Stelle verpflichtet, die Ausbildungszeit zu verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass die Auszubildenden das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreichen.
Prüfungskosten
Grundsätzlich sind die Prüfungen für die Auszubildenden kostenfrei. Sowohl die Prüfungsgebühren als auch eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. Materialkosten) werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen.
Kandidaten, die ohne Ausbildungsvertrag, d.h. als "Externe", an einer Prüfung teilnehmen, müssen die Kosten selbst tragen.