ZDK sieht im Entwurf der neuen Kennzeichnungsverordnung positives Signal für mehr Rechtssicherheit
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sieht den Entwurf zur Neufassung der Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw überwiegend positiv. Den Entwurf der neuen Verordnung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt und heute zu einer Verbändeanhörung eingeladen. Mit der Novellierung der Verordnung sollen künftig die Energieverbrauchswerte für Neufahrzeuge nach dem neuen europäischen Testverfahren WLTP ausgewiesen werden.
ZDK-Geschäftsführer der Abteilung Recht, Steuern und Tarife, Ulrich Dilchert, zeigte sich in der Anhörung zufrieden, dass nun ein Entwurf vorliegt: „Endlich werden die NEFZ-Werte durch die seit 2017 verbindlichen WLTP-Werte ersetzt. Außerdem enthält der Entwurf aber auch viele Änderungen, die mehr Rechtssicherheit für die Anwender gewährleisten.“ Das Abmahnrisiko dürfte dadurch deutlich abnehmen. Nun komme es darauf an, den Verordnungsentwurf zügig umzusetzen.
Ziel der neuen Verordnung soll auch eine bessere Information der Verbraucher sein. Dies geht einher mit der Einführung von deutlich mehr Pflichtinformationen. Mehr Angaben bedeuteten aber nicht automatisch auch eine bessere Information für die Verbraucher, so Dilchert. Vielmehr leide dadurch vor allem die Verständlichkeit des Labels für die Verbraucher. Zweifelhaft sei außerdem der Nutzen einer Ausweisung von zu erwartenden CO2-Kosten über 10 Jahre. Diese beruhe im Wesentlichen auf zukünftigen CO2-Preisen, die heute noch nicht sicher vorausgesagt werden könnten. Hier sollte der Entwurf weiter verbessert werden, um dem Verbraucher einen echten Mehrwert zu bieten.