15. Februar 2021

Wenn Regierung keine Perspektive bietet, werden Kfz-Betriebe klagen

Kraftfahrzeuginnung: Infektionsdaten rechtfertigen keinen Lockdown

„Bei den Kfz-Betrieben herrscht blankes Entsetzen“, fasst Obermeister Torsten Treiber von der Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart, die Stimmung im Autohandel zusammen, der bis auf weiteres geschlossen bleiben soll. „Wir fordern Winfried Kretschmann und die Landesregierung dringend auf, von ihrer Entscheidungsfreiheit Gebrauch zu machen und die Öffnung des Autohandels in eine neue Coronaverordnung zu schreiben. Sonst könnte es richtig Ärger mit unseren Betrieben geben.“ Bei der Kraftfahrzeuginnung „mehren sich die Anfragen von Mitgliedsbetrieben, die die Entscheidungen der Kanzlerinnen-Ministerpräsidentenrunde als pure Willkür empfinden“, resümiert Geschäftsführer Christian Reher den Inhalt der Gespräche, die er in den letzten Tagen geführt hat: „Die Betriebe fragen ausdrücklich nach den Möglichkeiten sich per Klage gegen den Lockdown zu wehren und wenigstens gleich behandelt zu werden wie die Friseure.“ Und er bestätigt: „Wir prüfen gerade, welche Betriebe die besten Aussichten bei einer Klage haben."

„Leider kann die Kraftfahrzeuginnung nicht selber klagen, weil Innungen im deutschen Rechtssystem hierzu keine Berechtigung haben. Die Kraftfahrzeuginnung kann aber ihre Betriebe unterstützen, wenn diese klagen wollen. Und das wird sie auch tun. Ansatzpunkt für Klagen unserer Autohäuser ist die rechtliche Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des Lockdowns“, sagt Christian Reher, „ein solcher Eingriff muss also zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet sein, muss erforderlich sein, es dürfen also keine milderen Mittel zur Verfügung stehen und muss angemessen sein, darf also keine unverhältnismäßigen Härten verursachen.“

Aus Sicht der Innung „rechtfertigen die uns zugänglichen Daten für Baden-Württemberg keine Schließung der Kfz-Betriebe, denn die sind nirgendwo als Corona-Hotspots aufgefallen“, sagt Christian Reher. Und die Überwachung läuft ja täglich: „Wenn die Menschen ihre Autos in die Werkstatt bringen, gehen sie nachweislich überhaupt kein Ansteckungsrisiko ein, weil die Kfz-Betriebe funktionierende Hygienekonzepte haben.“

Dass die Autohäuser unter diesem Aspekt „die aktuelle Schließung als willkürlich und nicht angemessen empfinden, ist für mich mehr als nachvollziehbar“, sagt Obermeister Torsten Treiber und die Forderung nach Öffnung sei gerechtfertigt: „Wir freuen uns für die Friseure, aber wir wollen gleiches Recht für alle.“ Was den Betrieben finanziell droht, kann er zusammen mit Christian Reher in Zahlen fassen, denn wir haben den Lockdown ja schon mal erlebt: „2020 brachen die Neuzulassungen gegenüber 2019 allein in Stuttgart im März um 55 Prozent und im April um 67 Prozent ein. Jetzt drohen noch größere Verluste“. Damit einher gingen Millionen-Umsatzverluste, die durch Staatshilfen nicht ausgeglichen wurden und werden. Mit Umsatzrückgängen in gleicher Höhe sei bei einem anhaltenden Lockdown zu rechnen „Es ist traurig, wenn den Kfz-Betrieben in einer solchen Lage kein anderer Weg bleibt als Klagen vorzubereiten. Aber wenn wir garantieren können, dass durch Terminvergabe an Autointeressenten pro Kunde 50 oder sogar eher 100 Quadratmeter in einem Showroom zur Verfügung stehen, dann ist das Infektionsrisiko geringer als im Supermarkt oder in Schule, Kita oder beim Friseur. Und wenn das Infektionsrisiko geringer ist, und wir gar nichts zum Inzidenzwert beitragen, egal ob der 35, 50 oder 100 beträgt, dann müssen wir öffnen dürfen.“

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