02.03.2022 | E-Fuels: Kfz-Gewerbe unterstützt Info-Kampagne für Autofahrer
Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart: Kfz-Betriebe helfen bei der Antragstellung für die THG-Quote
Menschen oder Firmen mit batteriebetriebenen E-Autos (BEV) können jetzt Geld für das mit ihren Fahrzeugen eingesparte Kohlendioxid bekommen. „Möglich macht das die THG-Quote, für die es Zertifikate gibt, die verkauft werden können“, sagt Obermeister Torsten Treiber von der Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart. Allein für die rund 33.000 E-Autos in der Region ist mit einem Volumen von rund zehn Millionen Euro zu rechnen, sagt Innungsgeschäftsführer Christian Reher. „Der Einzelbetrag wird liegt voraussichtlich bei mindestens 275 Euro und wird jährlich ausbezahlt. Die Kfz-Betriebe können bei der Energiewende helfen und die Abwicklung für die Kunden übernehmen, aber Eile ist nicht geboten“, so Christian Reher weiter: „Die Antragsfrist für den Bonus 2022 läuft bis Februar 2023.“ Die Innung rät deshalb dazu, den Antrag mit dem nächsten Inspektionstermin oder Räderwechsel zu verbinden: „Notwendig ist dafür nur der Fahrzeugschein. Der Kfz-Betrieb kann dann auch für eine automatische jährliche Auszahlung sorgen, solange der Kunde das Auto besitzt.“
„Basis des Geschäftes ist die Treibhausminderungsquote“, sagt Obermeister Torsten Treiber. „Sie verpflichtet Unternehmen, ihre Emissionen jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern. Alternativ können diese auch Zertifikate kaufen, die wie in unserem Fall für die Einsparung durch E-Autos ausgegeben werden.“
„Anspruch auf ein Zertifikat für ihr E-Auto haben alle, die eines besitzen“, ergänzt Christian Reher. In der Region Stuttgart waren am 31. Dezember 32.452 E-Pkw auf Firmen oder Personen angemeldet. Wer mehrere E-Autos besitzt, hat für jedes einzelne Anspruch. Das gilt auch für vollelektrische Transporter, Lkw und Busse. Kein Geld gibt es für Plugin-Hybride. “Das hat der Gesetzgeber so festgelegt“, sagt Christian Reher.
Der Wert dieser Zertifikate schwankt allerdings. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage einer Bekanntmachung des Bundesumweltamtes, das einen pauschalen Schätzwert für die Strommenge festlegt, die die im Vergleich zur ansonsten eingesetzten Menge fossilen Treibstoffs eingesparte Menge Kohlendioxid beziffert und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Aktuell gilt seit dem 2. Dezember 2021: „Als Schätzwert im Sinne des § 7 Absatz 3 der 38. BImSchV werden 2 000 kWh bekannt gegeben. Davon abweichend werden
– für Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge) als Schätzwert 3 000 kWh
– sowie für Fahrzeuge der Klasse M3 (Busse) als Schätzwert 72 000 kWh
bekannt gegeben.
Die vorgenannten Werte gelten ab dem 1. Januar 2022 bis auf Weiteres“ (Bundesanzeiger vom Donnerstag, 16. Dezember 2021 BAnz AT 16.12.2021 B3).
Bei Leasingfahrzeugen ist entscheidend, wer als Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist, denn die „Zulassungsbescheinigung Teil I“, wie die offiziell heißt, muss als Anspruchsnachweis hochgeladen werden. Theoretisch kann jeder Einzelne die Prämie auch selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Der Haken ist, dass die Käufer der Zertifikate große Stückahlen brauchen. Einzelanbieter haben da eher wenig Chancen, dass ihre Zertifikate gekauft werden.
Alles recht kompliziert? „Unsere Kfz-Betriebe sind dabei, es für die Kunden einfach zu machen“, sagt Christian Reher. Beispielsweise so: “Wer schnell zur Prämie kommen will, kann von seinem Autohaus einen individuellem Einladungslink für die Registrierung bei geld-für-eAuto.de bekommen. Unser Kooperationspartner ZusammenStromen wickelt dann den weiteren Prozess für die Kunden ab und zahlt innerhalb von zirka sechs Wochen die THG-Prämie aus“, erläutert Christoph Stricker vom Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) das Verfahren, das bundesweit eingesetzt wird. „Aber es wird noch besser“, sagt Torsten Treiber: „Bis Ende März sollen die Kfz-Betriebe in der Region die Abwicklung der THG-Quotenvergütung für Fahrzeuge der Kundinnen und Kunden auch komplett eigenständig übernehmen und mit eigenen Dienstleistungen verknüpfen können.“ Die Innung rät deshalb dazu erstmal abzuwarten: „Es gibt keinen Grund zur Hektik“, sagt Christian Reher und zitiert die Verbrauchzentrale, „die auch sagt, dass keine Eile geboten ist.“ O-Ton Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.de): „Die Frist für die Einreichung der THG-Quote beim Umweltbundesamt ist der 28. Februar des Folgejahres. Die erste Meldung bei einem Dienstleister können Sie also bequem bis Ende 2022 erledigen. Deshalb können Sie auch in aller Ruhe überlegen, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden möchten“. Denn verdienen wollen viele. „Wir“, sagt Torsten Treiber, „punkten in diesem Fall mit Seriosität und Verlässlichkeit. Wie wichtig das ist, hat das jüngste Chaos am Strommarkt gezeigt.“